in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens:

Ehrenmitglieder                                      

 verstorbene Ehrenmitglieder

(mit Todesjahr)

- Otto Breitinger

- Hilmar Grimm

- Bertold Mechler

- Benno Schäfer

- Alfred Scheuermann

- Reinhard Schmied

- Ludwig Trunk

- Ruthard Galm

- Bernhard Götz

- Edeltraud Noe

- Kurt Walter

- Alfred Baier (2018)

- Edwin Balles ( 2020)

- Erhard Balles (2003)

- Alfons Benig()

- Hubert Büchler (2022)

- Leo Büchler(2003)

- Hartmut Giebel (2015)

- Willi Götz()

- Alois Grimm (2017)

- Hermann Grimm ()

- Wilhelm Hemberger (2015)

- Karl Krotz (2009) Ehrenvorsitzender

Josef Link(2004)

- Wilhelm Nörbel (2004)

- Walter Proksch (2019)

- Eugen Trunk ()

   

 

 

 

In der Mitgliederversammlung 2019 wird folgende Regelung zur Ehrenmitgliedschaft ab dem 1.Januar 2020 in Kraft gesetzt:

§ 4 der Vereinsordnung : Ehrenmitgliedschaft

Der Vorstand kann  Einzelpersonen die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Dazu ist die Zustimmung von 2/3 aller gewählten Vorstandsmitglieder nötig.

Voraussetzungen für die Verleihung sind:

  1. langfristige Mitgliedschaft im Verein (in der Regel mehr als 30 Jahre nach den Berechnungsregeln von §2),
  2. langfristige Funktionstätigkeit (in der Regel mehr als 15 Jahre), in der ein bedeutender Beitrag für den Verein geleistet wurde und
  3. ein Beitrag für den FC Schloßau, der über das gewöhnliche Maß des Ehrenamtes hinausgeht.

Die Verleihung wird durch Urkunde und Ehrennadel dokumentiert. Die Ehrenmitgliedschaft verleiht im Verein keine Sonderrechte wie zum Beispiel die Freistellung vom Mitgliedsbeitrag.  Bestehende  Ehrenmitglieder  werden nach den bisherigen Rahmenbedingungen weitergeführt.