1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Name des nicht eingetragenen Vereins lautet: Grillsportverein Schloßau.
  2. Er hat seinen Sitz und seine Verwaltung in Schloßau.
  3. Geschäftsgrilljahr ist das Kalenderjahr.

 

 2 Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist die stetige Verbreitung des Grillsports.
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Regelungen

2.1. Es wird min. im Jahr 4x gegrillt. Einladungen hierzu erfolgen per Mail und Whatsapp.

2.2. Gegrillt wird nur im Freien oder unter Überdachten Aufbauten.

2.3. Grillen mit Gas- oder Strom betriebenen Geräten wird nur in Ausnahmefällen gestattet.

2.4. Zum Grillen ist der blanke Rost zu verwenden.

2.5. Standardgetränk des Grillsportvereins ist Bier, das gekühlt gereicht wird.

2.6. Erlaubt ist jegliches Fleisch.

2.7. Gemüse als Hauptgericht darf nicht gegrillt werden.

2.8. Die Bereitstellung des Grillgutes erfolgt nur durch geeignete Metzgereien wie z.B. Rausch in Krumbach.

2.9. Notsituation: alle Regeln treten außer Kraft, wenn die Interessen des Grillsports dies verlangen.

 

3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung auch gemeinnützige Zwecke.
  2. Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht.
  3. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.

 

4 Mitglieder des Vereins

  1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich bereit erklären, die Vereinszwecke und -ziele aktiv oder materiell zu unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (schriftlich), Ausschluss oder Tod.
  4. Der Mitgliedschaftsbeitrag beträgt einmalig bei Eintritt 10€ und dann 5€ pro Grilljahr.