Ehrenordnung
§ 1 Grundsätzliches
Der FC Schloßau erkennt die Treue und Unterstützung seiner Mitglieder auf verschiedene Art und Weise an.
In diesem Dokument werden die Standardanerkennungen und -ehrungen geregelt.
Der Vorstand kann im Einzelfall durch mehrheitlichen Beschluss in den Vorstandssitzungen von diesen Regelungen abweichen.
Diese Regelung hebt vorige Regelungen auf und gilt nach Annahme durch die Mitgliederversammlung ab dem 25.11.2022.
§ 2 Geburtstage
Der FC Schloßau gratuliert Mitgliedern zu besonderen Geburtstagen (60; 70; 75 und allen folgenden halbrunden und runden Geburtstagen), unabhängig von der Dauer ihrer Vereinszugehörigkeit.
Dazu wird im Regelfall ein Geschenk im Wert von 20 Euro überreicht.
Ehrenmitgliedern erhalten zu Geburtstagen, die nicht im ersten Abschnitt des § 2 geregelt sind, eine Kleinigkeit (z.B. Flasche Wein).
§ 3 Langjährige Mitgliedschaft
Der Verein honoriert langjährige Vereinszugehörigkeit mit der Verleihung von Urkunden nach 25/40/50/60/70/75/80 ... Jahren Mitgliedschaft.
Zusätzlich können bei der Verleihung kleine Präsente (Maximum 15 Euro) überreicht werden.
Die Mitgliedsjahre zählen ab dem Eintrittsdatum der einzelnen Person frühestens jedoch ab dem 18. Geburtstag.
Es spielt keine Rolle, ob der Beitritt im Rahmen einer Einzel- oder Familienmitgliedschaft erfolgt.
Mehrere Mitgliedschaftsperioden werden nicht zusammengezählt.
§ 4 Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand kann Einzelpersonen die Ehrenmitgliedschaft verleihen.
Dazu ist die Zustimmung von 2/3 aller gewählten Vorstandsmitglieder nötig.
Voraussetzungen für die Verleihung sind:
a) langfristige Mitgliedschaft im Verein (in der Regel mehr als 25 Jahre nach den Berechnungsregeln von §3),
b) langfristige Funktionstätigkeit (in der Regel mehr als 15 Jahre), die einen bedeutenden Beitrag für den Verein geleistet haben und
c) ein Beitrag für den FC Schloßau, der über das gewöhnliche Maß des Ehrenamtes hinausgeht.
Die Verleihung wird durch Urkunde und Ehrennadel dokumentiert.
Die Ehrenmitgliedschaft verleiht im Verein keine Sonderrechte wie zum Beispiel die Freistellung vom Mitgliedsbeitrag.
Bestehende Ehrenmitglieder werden nach den bisherigen Rahmenbedingungen weitergeführt.
§ 5 Nachrufe
Nach dem Tod eines Ehrenmitgliedes ist in der Tagespresse ein Nachruf bekanntzumachen.
Bei Mitgliedern ohne Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Vorstandschaft, ob eine Nachrufsanzeige geschaltet wird oder nicht.
§ 6 Sonstiges
Sonstige Geschenke gibt es ausschließlich zu Hochzeiten eines Mitglieds.
Sie dürfen den Betrag von 25 Euro nicht übersteigen.