Vorbemerkung

 Der Schutz der Gesundheit in unserer Gesellschaft ist unsere oberste Priorität. Der Verein sieht die behördlichen Verordnungen  zur Umsetzung des Schutzes gegen die Ausbreitung des Corona-Virus als Basis dieser Bemühungen. Für den Trainings- und Spielbetrieb fühlen wir uns verpflichtet diese Regelungen in Absprache mit der Gemeindeverwaltung streng einzuhalten.

Seit dem 1. Juli gelten in Baden-Württemberg  Rahmenbedingungen, die ein Training mit Kontakt sowie Sportwettkämpfe wieder zulassen (CoronaVO Sport). Für den Fußball bedeutet dies, dass - unter bestimmten Voraussetzungen - auch wieder Fußballspiele stattfinden können. Vorbedingung ist, dass der  Verein ein  Hygienekonzept erarbeitet hat und dies umgesetzt, damit das Infektionsrisiko auf und neben dem Spielfeld zu minimiert wird.

Grundlage

Der Vorstand des FC Schloßau ist für das Erstellen eines Hygienekonzepts verantwortlich. Die Hygienebeauftragten für den Spielbetrieb  der jeweiligen Mannschaften sind der Vorstand Spielbetrieb und der Trainer (Seniorenmannschaft und AH), der VB SG und die Trainer der SG (SG Mudau II/Schloßau II) sowie der Vorstand Jugend und die Jugendtrainer (für die lokalen Aktivitäten im Jugendbereich). Der Hygienebeauftragte für die Gastronomie, einschließlich des Verkaufs von Speisen und Getränken am Platz ist Kurt Walter (Sportheimteam) und für den Bereich der Tennisabteilung Herbert Münkel.

Für das gesamte Gelände des Vereins gilt ein striktes Zutrittsverbot nach CoronaVO §7. Dies gilt für Personen, die i) in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die ii) die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.

 Auf dieses Zutrittsverbot wird per Aushang an den Eingängen  Sportheim, Sportbetrieb und Platzzutritt nachdrücklich hingewiesen.

Kommunikation

 Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs müssen sich alle teilnehmenden Personen aktiv über die Hygieneregeln informieren und dies per Unterschrift belegen.

  • Für den Spielbetrieb gilt, dass sämtliche Personen des Heimvereins, des Gastvereins, der Schiedsrichter und sonstiger Funktionsträger ihr Einverständnis zu den Hygieneregeln geben. Das Einverständnis wird für die betroffenen Personengruppen (Heimverein, Gastverein und Schiedsrichter)in Gesamthaft eingeholt werden.
  • Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, werden über die Hygieneregeln durch Aushang am Eingang des Sportgeländes und des Sportplatzes informiert. Zusätzlich weist der Platzsprecher vor Beginn des Spiels auf die wichtigsten Regeln hin.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, werden im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. der Sportstätte verwiesen.

 Allgemeine Hygieneregeln

 Es gelten die allgemeinen Hygiene-Regeln der CoronaVO insbesondere gemäß § 2 (Abstandsregel), § 3 (Mund-Nase-Bedeckung) und § 4(Hygieneanforderungen). Diese verlangen u.a.

                                             i) Das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Ausnahme sind die Spieler/Schiedsrichter während des Trainings- und Spielbetriebs. Kann der
                                                Abstand nicht eingehalten werden ist dies durch zusätzliche Maßnahmen auszugleichen (Mund-Nase-Schutz, Plexiglas-Abtrennungen usw).Die
                                                Mindestabstandsregelung gilt prinzipiell für alle Personen. Sie wird eingeschränkt durch die Erlaubnis, dass kleinere Gruppen („Ansammlungen“)
                                                und/oder Familien zusammenstehen können.
                                            ii) Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) oder Nutzung von Desinfektionsmittel vor und direkt nach der Aktivität (Training und/oder                                                      Wettbewerb). Dazu hat man in den WCs auf dem Sportgelände, sowie beim Zugang zum Gastro-Bereich und der Eintrittskasse Gelegenheit.
                                               (Für den Spielbereich auch vor den Umkleidekabinen.)

 Räumliche Einschränkungen

 Die Größe der Einrichtungen auf der Sportstätte des FC Schloßau erzwingt eine Begrenzung der Personenzahl in verschiedenen Bereichen.

Gaststätte – 20 Personen

Umkleide/Dusche – 6 Personen per Raum

Zuschauer – 450 Personen

Zusätzlich gilt für die Gruppengröße beim Training ein Maximum von 20 Personen. Sind mehr Personen beteiligt müssen räumlich getrennte Gruppen gebildet werden, die nicht durchmischt werden dürfen. Die Dokumentation im Trainingsbetrieb obliegt dem Übungsleiter, die Dokumentation im Gaststättenbereich dem Sportheimteam.

 

Anreise zum Sportgelände (Spielbetrieb) 

  • Die Anreise der Teams und der Schiedsrichter erfolgt mit Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz neben dem Sportheim abgestellt werden. Die Ankunft sollte durch vorherige Absprache zeitlich entkoppelt werden.  
  • Zuschauerfahrzeuge werden auf dem Parkplatz gegenüber dem Sportheim geparkt. 
  • Auf dem Parkplatz werden die Personenströme in Spielbetrieb, Zuschauer und Sportheimbesucher getrennt. Der Zugang zu verschiedenen Bereichen der Sportstätte ist spezifizierten Personengruppen vorbehalten.                                                                                                                                                                                                                           - Spielfeld/Innenraum: Spieler, Trainer, Spielausschuss, Schiedsrichter, Sanitäts-/Ordnungsdienst;                                                                                                          - Umkleidebereich/Duschen: Spieler, Trainer, Spielausschuss, Schiedsrichter, Sanitäts-/Ordnungsdienst, Hygienebeauftragte;                                                                      - Zuschauerbereich: Alle anderen Personen;

                                        - Sämtliche Bereiche der Sportstätte, die nicht unter die genannten Zonen fallen (z.B. Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen, Gastronomiebereiche),                                                  werden separat betrachtet und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben.  

  • Den Zutritt zum Spielfeld und dem Umkleidebereich/Dusche kontrolliert der Platzordnungsobmann;  alle zutrittsberechtigten Personen benutzen als Zugang zum Neuen Sportplatz die Tür hinter dem Tor (Richtung Alter Sportplatz).
  • Den Zugang zum Zuschauerbereich wird über die Kasse am Ende der Parkplätze - Tennisanlage kontrolliert. Dort werden die Kontaktdaten der Zuschauer festgehalten und deren Anzahl kontrolliert.

Spielbericht 

  • Das Ausfüllen des Spielberichtes (Online) vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen. 
  • Ist es notwendig vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzen zu lassen, ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist. 
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten. 
  • Die Verantwortlichen für Mannschaft dokumentieren auf einer Kopie des Spielbogens die Anerkennung des Hygienekonzepts.

Im/Nach dem Spiel

 - Es wird keine persönliche Vorstellung der Schiedsrichter in der Mannschaftskabine geben.

 - Beim Einlaufen gilt

  • zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen;
  • kein „Handshake“
  • kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
  • keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)
  • keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen, vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld, Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.

 - Für Trainerbänke/Technische Zone gilt 

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
  • Die technische Zone wird um jeweils eine Bank erweitert, um Mindestabstände einzuhalten.
  • Keine gemeinsamen Trinkflaschen;
  • In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien. Falls das Wetter oder andere Umstände den Verbleib im Freien unmöglich machen, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand ist einhalten).
  • Verwendete Trikots/Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit zu waschen, verwendetes Material zu desinfizieren.

 - Nach dem Spiel gilt

  • Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen
  • Beachtung der Einschränkungen beim Aufenthalt in der Kabine/Dusche
  • Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise.

 - Kabinen werden nach der Nutzung gründlich (Empfehlung 10 Minuten) gelüftet.

 - Die sanitären Anlagen werden regelmäßig gereinigt/desinfiziert (täglich), bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Spielen.

  

Sind die Spieler der Mannschaften geduscht und umgekleidet, verlassen sie den Bereich der CoronaVO Sport. Sie können dann das Sportheim oder gekennzeichneten Außenbereichen  besuchen (soweit es die CoronaVO für Gaststätten zulässt) oder sich als Gruppe (Ansammlung bis 20 Personen) im Außenbereich aufhalten.

Haftungshinweis

Bei Wiederaufnahme des Trainings-/Spielbetriebs ist der FC Schloßau e.V. dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren. Eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus  trifft den Verein und für den Verein handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko.

 

Der Vorstand des FC Schloßau e.V.

Im August 2020